Liebe Tierfreunde.

Immer häufiger erreichen uns in letzter Zeit Meldungen von besorgten Bürgern, die Missstände in der Tierhaltung anprangern oder Tierquälerei beobachtet haben und uns diese zutragen.

Immer wieder müssen wir die Melder allerdings darauf hinweisen, dass wir  als Tierschutzverein kaum eine rechtliche Handhabe bei Verstößen haben. Tierschutzvereine sind keine Behörden und daher auch im Tierschutzgesetz nicht als Organe genannt, die Zwangsmaßnahmen, Beschlagnahmen oder Ähnliches durchführen oder anordnen können.

Es ist uns leider meist daher nur möglich Meldungen über Missstände entgegen zu nehmen und der zuständigen Behörde, dem Veterinär- bzw. Ordnungsamt weiter zu leiten. 

Da die Flut der Mitteilungen inzwischen kaum noch zu schultern und auch die Entgegennahme der Informationen am Telefon, deren Verschriftlichung und Weiterleitung an die zuständige Behörde sehr zeitaufwenig ist, haben wir uns ein Formular ausgedacht, mit welchem Sie Ihre Mitteilung in kürzester Zeit selbst verschriftlichen und versenden können. Ebenso können Sie dieses Formular dazu verwenden Ihrerseits die zuständige Behörde direkt in Kenntnis zu setzen.

Für Mitteiler aus dem Saarland ist die zuständige Behörde, der Einfachheit halber, bereits vorgedruckt (lässt sich aber auch umstellen) - Mitteiler aus anderen Bundesländern sollten beim Empfänger bitte die hierfür zuständige Behörde selbst eintragen. Sollte Ihnen diese (trotz "Tante Google") nicht bekannt sein, so lassen Sie dieses Feld bitte offen und übersenden Sie es uns. Wir werden dann für Sie die zuständige Behörde in Erfahrung bringen und das Formular weiterleiten. 

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit die zuständige Behörde mit Ihnen ggf. Kontakt aufnehmen kann. Sicherlich wird diese Ihre Daten sensibel behandeln und nicht an den Betroffenen herausgeben. Allerdings verlaufen oft "anonyme" Anzeigen im Sand, da wichtige Details dann nicht erfragt werden können und letztendlich immer wieder der Vorwurf dadurch laut wird, dass die zuständige Behörde "nichts tut". 

Zur Übersendung haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Ausdrucken und "von Hand" ausfüllen den Formulars"
2. Ausfüllen am PC und anschließendes Ausdrucken
3. Ausfüllen am PC und anschließende Übersendung per Mail

In den Fällen zu 1 und 2 senden Sie das Formular bitte postalisch DIREKT an die zuständige Behörde, da ansonsten durch den Postweg zu uns und der dann erforderlichen Neuerfassung in elektronischen Medien zu viel Zeit unnötig verloren geht. Wir wollen ja alle, dass dem Tier schnellstmöglich geholfen wird.

Im Falle einer Übersendung per Mail leiten wir Ihre Mitteilung umgehend an die zuständige Behörde weiter. Selbstverständilich können Sie natürlich Ihre Mail auch direkt an die zuständige Behörde schicken.

Zur Übersendung an uns verwenden Sie bitte die Mailadresse  info@hundepfoten-saarpfalz


Folgend das Formular im odt-Format (Word kann dies konvertieren):




 Download