Was beim Menschen der Fingerabdruck, das ist beim Hund der Mikrochip - eine eindeutige Idenfikation.

Der Microchip wird von einem Tierarzt gesetzt und mittels einer Kanüle unter das Fell in die Haut gespritzt. Dieser Einstich ist für die Hunde im Normalfall schmerzfrei und eine Sekundensache. Das Setzen des Chips erfolgt meist am Hals, im Falle unserer Hunde normalerweise linksseitig.

Ein Auslesen des Chips erfolgt mittels eines Chip-Readers und ermöglicht dadurch die Zuordnung eines Hundes zu einem Besitzer. Hierzu ist selbstverständlich eine zuvor erfolgte Registrierung des Hundes in einer speziellen Datenbank (z.B. TASSO) erforderlich, in der die Halterdaten des Hundes hinterlegt werden müssen.

Diese Registrierung erledigen wir für Sie vorab, in dem wir den Hund - bereits VOR seiner Ausreise - auf unseren Verein registrieren. Sie erhalten, nach der Adoption, von uns alle notwendigen Unterlagen um den Hund im Anschluss auf Ihren Namen ummelden zu können. Diese Maßnahme dient der Vorsicht, da in der Vergangenheit vereinzelt durch Adoptanten "vergessen" wurde den Hund zu registrieren und es nichts Schlimmeres gibt als einen Fundhund, der zwar gechipt aber nicht registriert ist - denn dann ist auch der beste Chip nutzlos, da keine Zuordnung zu einem Halter dann erfolgen kann. Durch unsere Vorabregistrierung stellen wir sicher, dass dann wir als Verein in diesen Fällen benachrtichtigt werden und eine Zuordnung zum Adoptanten vornehmen können. So läuft kein Hund bei einem Fund "ins Leere".

Der Chip selbst beinhaltet an Daten eine 15-stellige Nummer, welche weltweit nur ein einziges Mal vergeben ist und damit den Hund charakterisiert. Diese wird, mittels eines Aufklebers (mit Scancode), im EU-Heimtierausweis eingeklebt und seit Anfang 2015 überlaminiert um Manipulationen auszuschließen. Bitte achten Sie bei Anschaffung unbedingt auf diese Merkmale. Abweichungen hiervon (fehlender Chip, nicht laminiert) stellen erste Anzeichen dafür dar, dass der Hund möglicherweise nicht legal nach Deutschland eingereist ist.

Unter der Chipnummer werden das Datum und in der Folgezeile die Stelle eingetragen, an welcher der Chip implantiert wurde.

Auf der rechten Seite dieser Doppelseite werden die Daten des Tierarztes eingetragen, welcher den Chip gesetzt und den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat.

Achtung: Eintragungen auf diesen beiden Seiten des EU-Heimtierausweises darf ausschließlich ein Tierarzt vornehmen. Nachträgliche Änderungen oder Manipulationen führen zum Erlöschen der Gültigkeit des Ausweises.