All unsere Hunde erhalten wenige Tage vor der Ausreise von unsereren Tierschützern vor Ort noch einen Spot zur Abwehr von Flöhen und Zecken als Prophylaxe. 

Diese wird, je nach Shelter, auch im EU-Heimtierausweis eingetragen. Leider tragen nicht alle Sheltermitarbeiter diese auch sorgfältig ein, so dass diese Seite im EU-Heimtierausweis auch einmal nicht ausgefüllt sein kann. Allerdings können Sie sich der tatsächlichen Gabe sicher sein, auch wenn hier die entsprechende Eintragung fehlt. 

Entgegen der Regelung bei Impfungen darf hier jeder Eintragungen machen, also auch Sie selbt - nicht nur ein Tierarzt. Diese Seiten dienen der Dokumentation der Prophylaxe und stellen für Sie eine Art Erinnerungsmöglichkeit dar, wann das letzte Mal ein solcher Schutz gegeben wurde.


In diesem Zusammenhang eine wichtige Bitte:
Wenn im EU-Ausweis KEINE Eintragung bei einem Floh- und/oder Zeckenpräparat zu finden ist, so hat der Hund doch einen Spot erhalten. Bitte gehen sie NICHT hin und geben, sofort bei Ankunft, dem Hund einfach nochmals einen Spot ins Genick. Diese Präparate sind toxisch und in der angegebenen Dosierung für den Hund auch ungefährlich. Das gegebene Gift reicht allerdings aus um Parasiten zu töten und einen neuerlichen Befall für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern.
Ein weiterer Spot innerhalb weniger Tage verdoppelt dann die Dosis des Giftes und kann dadurch auch toxisch für den Hund sein. Bitte "vergiften" sie Ihren/unseren Liebling nicht sofort nach seiner Ankunft durch eine Doppelgabe eines solchen Spots.
Bitte geben Sie ein weiteres Präparat ausschließlich bei akutem Befall und nur nach Rücksprache mit einem Tierarzt. Weisen Sie diesen aber bitte ausdrücklich darauf hin, dass der Hund vor seiner Ausreise noch einen Spot bekommen hat.