Bei der Einreise von Hunden nach Deutschland gilt: Die letzte Tollwutimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Impfung selbst muss mindestens 21 Tage vor dem Tag der Einreise (Impfdatum und Reisedatum nicht mitgerechnet) erfolgt sein, so dass der Impfstoff auch den Wirkungsgrad erreicht und der Körper des Hundes einen entsprechenden Titter aufgebaut hat.

Hieraus ergibt sich auch für einreisenden Welpen ein Mindestalter von 15 Wochen. Eine Tollwutimpfung kann bei Welpen erst mit 12 Wochen erfolgen, da vorher der Körper des Welpen den Impfstoff nicht richtig verarbeiten und einen Titter aufbauen kann. Rechnerisch ergibt sich dann: 12. Lebenswoche plus 3 Wochen Quarantäne ergeben 15 Lebenswochen bis zum frühesten Ausreisetermin.

Welpen, die jünger sind und nach Deutschland eingeführt wurden, sind definitiv ILLEGAL in Deutschland. Bitte melden sie solche Verstöße umgehend Ihrem zuständigen Veterinäramt um illegalen Händlern das Handwerk zu legen.


Hier finden Sie informationen zum Geburtsdatum und zum Datum der Ausreiseuntersuchung. Diese darf maximal 48 Stunden vor der tatsächlichen Ausreise erfolgen - aber das Datum der Ausreise sollten Sie selbst am besten wissen, Sie haben den Hund ja adoptiert. Bitte rechnen Sie nach!



 Geburtsdatum  Datum der Ausreiseuntersuchung