All unsere Hunde erhalten wähend ihres Aufenthaltes in den Sheltern oder Tötungsstationen von unsereren Tierschützern vor Ort regelmäßig Wurmkuren als Prophylaxe. Insbesondere bei Welpen oder festgestelltem Befall wird auch häufiger entwurmt. 

Diese Maßnahme wird, je nach Shelter, auch im EU-Heimtierausweis eingetragen. Leider tragen nicht alle Sheltermitarbeiter diese auch sorgfältig ein, so dass diese Seite im EU-Heimtierausweis auch einmal nicht ausgefüllt sein kann. Allerdings können Sie sich der tatsächlichen Gabe sicher sein, auch wenn hier die entsprechende Eintragung fehlt. 

Entgegen der Regelung bei Impfungen darf hier jeder Eintragungen machen, also auch Sie selbt - nicht nur ein Tierarzt. Diese Seiten dienen der Dokumentation der Prophylaxe und stellen für Sie eine Art Erinnerungsmöglichkeit dar, wann das letzte Mal ein solcher Schutz gegeben wurde.


In diesem Zusammenhang eine wichtige Bitte:
Wenn im EU-Ausweis KEINE Eintragung hier zu finden ist, so hat der Hund doch eine Kur erhalten. Bitte gehen sie NICHT hin und geben, sofort bei Ankunft, dem Hund einfach nochmals eine neuerliche Wurmkur. Diese Präparate sind toxisch und in der angegebenen Dosierung für den Hund auch ungefährlich. Das gegebene Gift reicht allerdings aus um Parasiten zu töten und einen neuerlichen Befall für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern.
Eine weitere Kur innerhalb weniger Tage verdoppelt dann die Dosis des Giftes und kann dadurch auch toxisch für den Hund sein, sowie die gesamte Darmflora aus dem Gleichgewicht bringen. Bitte "vergiften" sie Ihren/unseren Liebling nicht sofort nach seiner Ankunft durch eine Doppelgabe eines solchen Präparates.
Bitte geben Sie ein weiteres Präparat ausschließlich bei akutem Befall und nur nach Rücksprache mit einem Tierarzt. 




Anmerkung:
Die verabreichten Wurmkuren wirken gegen einen Großteil der gängigen Würmer und Darmparasiten. Selbstverständlich kann es vorkommen, dass ein Hund einmal von einem Parasiten befallen ist, welcher mittels einer "normalen" Wurmkur nicht behandelt werden kann. Sie werden verstehen, dass wir nicht ALLE Eventualitäten abdecken können. Selbstredend werden wir, bei Feststellung eines akuten Befalls noch vor Ort, die entsprechende Behandlung dort einleiten. In seltenen Fällen kann es jedoch einmal vorkommen, dass ein Hund nicht erkannte Parasiten einschleppt und diese hier behandelt werden müssen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass nicht jeder Parasit aus vorhergehender Haltung vor Ort stammen muss, sondern sich der Hund auch hier in Deutschland bei seinem ersten Spaziergang in Wald und Feld bereits damit infiziert haben kann.
Insbesondere Giardien werden oftmals fälschlich für eine "Importkrankheit" gehalten, obwohl sie hier in Deutschland ebenso verbreitet sind wie auch in anderen euroäischen Ländern. Allerdings werden Giardien von gängigen Wurmkuren nicht abgedeckt, so dass - bei tatsächlichem Befall - eine entsprechende Behandlung mit Fenbendazol bzw. Metronidazol erforderlich werden kann. Bitte sprechen Sie bei Verdacht auf einen Befall mit Giardien unbedingt Ihren Tierarzt an.


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